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Das kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz RLG soll an das
seit Juli 2008 geltende Arbeitsgesetz angepasst werden, dies verlangt
eine von Albert Vitali eingereichte Motion. Künftig sollen
auch im Kanton Luzern vier statt nur zwei offene Sonntage möglich
sein. Dabei geht es nicht um das Offenhalten an sich, sondern darum,
dass Fachgeschäfte wie Gartenbaufirmen, Auto- oder Möbelhändler
ihre Ausstellungen halten und ihre Mitarbeitenden am Sonntag beschäftigen
können, ohne jedes Mal den Nachweis des Bedürfnisses einbringen
und eine Ausnahmebewilligung einholen zu müssen. Auch der Regierungsrat
begrüsst den Vorstoss, weil damit zum einen die Ungleichbehandlung
von Fachgeschäften behoben wird und zugleich auch eine administrative
Entlastung erreicht werden kann.
Der Luzerner Gewerkschaftsbund LGB und der Kaufmännische Verband
KV Luzern erkennen die Bedeutung der Anpassung des RLG an das Arbeitsgesetz
und unterstützen die Motion Vitali, gemeinsamen mit dem Detaillistenverband
Kanton Luzern und dem Gewerbeverband des Kantons Luzern. Gleichzeitig
wehren sie sich dagegen, dass erneut eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten
generell zur Diskussion gebracht wird, nachdem diese in einem deutlichen
Volksentscheid vor gut 3 Jahren verworfen wurde.
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